Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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11. Vortrag: Die Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen Gewährung

Vorträge

11. Vortrag: Die Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen Gewährung

-Reporting und ÜKK-Kontrolle-

Ziel des Betrauungsverfahrens ist es, eine Überkompensation bzw. einer Quersubventionierung anderer erwerbswirtschaftlicher Unternehmensbereiche zu verhindern. Der Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 [K(2011) 9380] sieht eine regelmäßige Kontrolle der Höhe der Ausgleichszahlungen, die begünstigten (Beteiligungs-) Unternehmen erhalten vor. Hiernach haben alle Verwaltungsebenen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass die vorgesehene Kontrolle durchgeführt wird.

Kommt es zu einer Überschreitung des jährlichen Soll-Ausgleichs, ist die Überschreitung innerhalb eines zusammenhängenden dreijährigen Betrachtungszeitraum einschließlich des Jahres, in dem die Überschreitung erfolgt ist, zu kompensieren. Innerhalb des Betrachtungszeitraum ist sowohl ein Vortrag als auch ein Rücktrag der Überschreitung möglich. Der kumulierte Ist-Ausgleich darf jedoch die kumulierten Kosten entsprechend dem Soll-Ausgleich im Dreijahreszeitraum nicht überschreiten. Dementsprechend wichtig sind für das Beteiligungsmanagement die Dokumentation und Kontrolle (sog. Überkompensationskontrolle; kurz ÜKK). 

Der Vortrag stellt die Praxis bei der Erstellung des jährlichen ÜKK-Bericht des Beteiligungsmanagements der Stadt Frankfurt a.M. mit inzwischen über 20 Betrauungen, die das volle Spektrum der gültigen Legitimierungsinstrumente abbilden, vor. Wichtiger Partner im Jahreszyklus des betrauten Beteiligungsunternehmen kann der Jahresabschlussprüfer sein. Allerdings ist dazu in der Regel eine gesonderte Beauftragung notwendig, da nach der üblichen Bescheinigung nach ISAE 3000 dies nicht möglich ist. Im Vortrag wird eine entsprechende Beauftragung nach IDW PS 480/490 zur Prüfung der Trennungsrechnung und zur Prüfung zur Überkompensationskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung mit entsprechenden Prüfungsvermerk (incl. Musterformulierungen) vorgestellt. 

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