Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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21. Vortrag: „Defizitabdeckung und EU-Beihilfen – formale Betrauung oder AGVO -“

Vorträge

21. Vortrag: „Defizitabdeckung und EU-Beihilfen – formale Betrauung oder AGVO -“

Die EU-Kommission hat (mit der sog. kleinen AGVO-Reform) am 17. Mai 2017 neue Beihilfevorschriften genehmigt, nach denen bestimmte öffentliche Fördermassnahmen u.a. für Hafen, Flughäfen und Kultur unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung  (AGVO) fallen und somit nicht mehr durch formalen Betrauungsakt oder durch ein aufwendiges Notifizierungsverfahren legitimiert werden müssen. In der Praxis sind für die Kommunen insbesondere die Erleichterungen im Bereich der Kultur von Interesse. Insofern werden diese Erleichterungen von den kommunalen Spitzenverband begrüßt, da sie den Kommunen und Gebietskörperschaften ermöglichen eigenverantwortlich über lokale Beihilfemassnahmen zu entscheiden.

Aber was bedeutet dies für die Verwaltung in der Umsetzung? Welches Instrument ist insbesondere für die Defizitabdeckung der Beteiligungsunternehmen der betroffenen Gebietskörperschaft das richtige Instrument? Was spricht für eine formale Betraugung z. B. nach dem Freistellungsbeschluss und was spricht für die Anwendung der AGVO?

Der Vortrag beleuchtet die einzelnen Instrumente und stellt die unterschiedlichen Anforderungen insbesondere auch bzgl. der unterschiedlichen Berichtspflichten und damit verbundenen Verwaltungsaufwand dar und gibt Tipps aus der Praxis.

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