Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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Vorträge

Kategorie: Vorträge

20. Vortrag: Change Management in der Beteiligungsverwaltung – Vom passiven Verwalten zum aktiven Steuern

Die Beteiligungsverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen befinden sich seit geraumer Zeit in einem Professionalisierungsprozess. Mit über 18.000 Unternehmen im öffentlichen Sektor ist das Thema schon lange kein Nischenthema mehr. Häufig werden in den Gebietskörperschaften schon weiter über 50 % der Daseinsvorsorgeleistungen für den Bürger nicht mehr durch die sog. Kernverwaltung sondern in rechtsformprivatisierter Form

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19. Vortrag: „Die strukturierte Wirtschaftsplananalyse“

Neben der Quartalsberichterstattung und dem Jahresabschluss kommt dem Wirtschaftsplan für den Aufsichtsrat und für das Beteiligungsmanagement in seiner Anteilseignerfunktion eine zentrale Bedeutung zu. Der Wirtschaftsplan dient der Konkretisierung der Planung und ist Grundlage für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung hat für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und dem zuständigen Organ (Aufsichtsrat und/oder Gesellschafterversammlung) so rechtzeitig vorzulegen,

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18. Vortrag: Effizientes und nachhaltiges Beteiligungsmanagement durch prozessorientiertes Handeln

Der langjährige Trend zur Ausgliederung und Privatisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand erfordert ein effektiv aufgestelltes Beteiligungsmanagement. Dabei kann den stetig steigenden quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Beteiligungsmanagement, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen der öffentlichen Hand, nur mit der konsequenten Stärkung der internen und externen Geschäftsprozesse begegnet werden. In dem

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17. Vortrag: Melde- und Berichtspflicht der öffentlichen Hand als Beihilfen gewährende Stelle

Die öffentliche Hand unterliegt, wenn sie staatliche Zuschüsse ihren Beteiligungsunternehmen gewährt (als sog. Beihilfen gewährende Stelle), einer Melde- und Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission. Dabei bestehen für die einzelnen Legitimationsinstrumente (wie z.B. Betrauungen nach dem Freistellungsbeschluss, Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder Betrauungen nach der VO EU 1370/2007) durchaus unterschiedliche Regelungen. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 8 verpflichtet, während des gesamten Betrauungszeitraums

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16. Vortrag: „Geschäftsführer professionell bestellen“

-Auswahl, Anstellung/Bestellung, Vergütung, Abbestellung- Die Bedeutung öffentlicher Unternehmen bei der Bereitstellung bestimmter Leistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. in der Energiewirtschaft, der Entsorgung, dem Verkehr oder dem Gesundheitswesen) steigt kontinuierlich an. Dabei stehen die Unternehmen der öffentlichen Hand in einer ganzen Reihe von Bereichen im direkten oder indirekten Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen. Deshalb gewinnt die Frage,

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15. Vortrag: „Der strategische Aufsichtsrat“

-Der Aufsichtsrat auf „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung- Zur Erfüllung einer guten Unternehmensverfassung (sog. good corporate governance) ist die Rolle des Aufsichtsrats auf  „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung zu sehen. Besonders unternehmenspolitische / strategische Fragenstellungen (Gemeinwohlorientierung vs. Wirtschaftlichkeit) treten somit – nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der öffentlichen Hand – bei kommunalen Unternehmen in

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14. Vortrag: Compliance für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

-Compliance für mittlere und kleine GmbH’s- Wenn man Compliance als das Befolgen von Regeln jedweder Art versteht, die der unternehmerischen Betätigung vorgegeben sind, ist es wichtig, dass die Kultur der Unternehmen bereits eine Anfälligkeit verhindert, ohne das es einer Überorganisation im Einzelnen bedarf. Dabei sind Korruption und Verletzung von Datenschutz und IT-Sicherheit neben weiteren unternehmensindividuellen

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13. Vortrag: Risikomanagement und -controlling als Frühwarnsystem im Konzernverbund

-Praxisbeispiel: Das Risikomanagement des Beteiligungsmanagements der Stadt Frankfurt a.M.- In Zeiten zunehmender kommunaler Aufgaben, reduzierter Finanzierungsspielräumen und hoher Leistungserwartungen der Öffentlichkeit gewinnt das Risikobewusstsein zunehmend auch in Städten und Gemeinden an Bedeutung. Entgegen der Regelungen (nach dem Aktiengesetz und analog auch nach dem GmbH-Gesetz) für die Beteiligungsgesellschaften existieren zwar für den „Konzernverbund“ Stadt bzw. Kommune

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12. Vortrag: EU-Beihilfenrecht – „Konzernbetrachtung“ auf kommunaler Ebene

-Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts auf die Kernverwaltung- Die Frage, ob die Gebietskörperschaften in Deutschland grundsätzlich als Obergesellschaft ihres gesamten Beteiligungsportfolios zu gelten haben, ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass häufig bereits weit über 50 % der Daseinsvorsorgeleistung der Gebietskörperschaften für den Bürger in rechtsformprivatisierter Form (also über kommunale Beteiligungsunternehmen) und nicht durch die Kernverwaltung erbracht

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11. Vortrag: Die Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen Gewährung

-Reporting und ÜKK-Kontrolle- Ziel des Betrauungsverfahrens ist es, eine Überkompensation bzw. einer Quersubventionierung anderer erwerbswirtschaftlicher Unternehmensbereiche zu verhindern. Der Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 [K(2011) 9380] sieht eine regelmäßige Kontrolle der Höhe der Ausgleichszahlungen, die begünstigten (Beteiligungs-) Unternehmen erhalten vor. Hiernach haben alle Verwaltungsebenen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass die vorgesehene

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