10. Vortrag: Das Berichtswesen der Trennungsrechnung von betrauten Unternehmen
-Pflicht zur Transparenz und Kontrolle- Der sog. Betrauungsakt als Rechtsakt einer staatlichen Stelle (z.B. Gebietskörperschaft), durch den einen Beteiligungsunternehmen die Durchführung einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, kurz DawI) übertragen wird, reicht allein nicht aus. Vielmehr bedarf es Parameter für die Berechnung, Überwachung und etwaige Änderung der Ausgleichszahlung sowie Vorkehrungen, die getroffen werden,